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Muss ich vor dem Laden mit dem go-eCharger meinen Stromnetzbetreiber informieren? Brauche ich eine Genehmigung?

In Österreich brauchst du den Stromnetzbetreiber derzeit weder über mobil verwendbare Ladestationen zu informieren, noch bedarf es einer Genehmigung, da diese als intelligentes Ladekabel betrachtet werden. Im Gegensatz dazu ist jede stationäre Ladestation (wie der go-eCharger HOMEfix) durch einen Elektriker anzumelden. Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern eine Meldepflicht für Ladestationen z. B. aufgrund baurechtlicher Vorschriften. Informiere dich daher bitte bei den zuständigen Behörden.

Für Deutschland finden sich die meisten relevanten Vorschriften zur Anmeldung und Genehmigung von Ladeboxen in der TAR Niederspannung (VDE-AR-N 4100:2019-04). Nach dieser ist jede Ladestation ab 3,6 kVA in Deutschland online oder mittels standardisierten VDE-Formularvordrucks beim zuständigen Stromnetzbetreiber anzumelden, bevor sie in Betrieb geht. Dadurch kann der Netzbetreiber leichter abschätzen, wie viel Strom er in einem örtlichen Verteilnetz bereitstellen muss und Vorkehrungen gegen eine Überlastung treffen. Bis 12 kVA Ladeleistung (wie beim go-eCharger HOME+ 11 kW oder go-eCharger HOMEfix 11 kW) musst du den Netzbetreiber lediglich informieren, an welchem Ort du die Ladebox verwendest. Im Anschluss kannst du dein Fahrzeug sofort laden.

Hat die Ladestation eine Leistung von mehr als 12 kVA (so wie der go-eCharger HOME+ 22 kW bzw. der go-eCharger HOMEfix mit 22 kW) musst du nach der Anmeldung auf die Genehmigung des deutschen Stromnetzbetreibers warten. Dieser prüft, ob Stromleitungen und Absicherung am angemeldeten Ort zum Betrieb der Ladestation ausreichend dimensioniert sind. Bist du dir dahingehend nicht sicher, frage im Vorfeld einen Elektrofachmann. Beachte: Einige Netzbetreiber verlangen, dass ein Elektriker die Anmeldeunterlagen für die Ladestation einreicht oder zumindest unterzeichnet. Sobald die Zustimmung des Netzbetreibers eintrifft, hast du vier Monate Zeit, die Ladebox erstmals in Betrieb zu nehmen. Erhältst du keine Genehmigung, teilt dir der Netzbetreiber mit, welche Veränderungen auf eigene Kosten am Hausanschluss vorzunehmen sind, damit du die Ladestation dennoch verwenden darfst.

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